Fallbeispiel · 2000 bis 2025
Solarstrom: disruptiv je nach Markt
Ist Solarstrom disruptiv? Es kommt auf den Markt an. Christensen und drei Koautoren sahen 2011 die Chance dort, wo Solarstrom gegen gar keinen Strom antritt, in Dörfern ohne Netz. Am Netz der Industrieländer nannten sie ihn teurer und abhängig von Subventionen. In Deutschland verkauften die Betreiber ihren Strom an Netzbetreiber, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab 2000 zu Abnahme und Vergütung verpflichtete. Für einen Markt mit gesetzlich festgelegtem Abnehmer und Preis hat die Theorie der disruptiven Innovation keine Antwort.
Verlauf
Zeitleiste
-
2000
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet Netzbetreiber, Solarstrom abzunehmen und mit mindestens 99 Pfennig je Kilowattstunde zu vergüten. Es löst das Stromeinspeisungsgesetz von 1990 ab.
Quelle: BGBl. I 2000, S. 305
-
2004
Christensen sagt in einem Vortrag, Solarenergie werde, wenn überhaupt, im Wettbewerb gegen den Verzicht marktreif (laut Transkript).
-
2010
Ende des Jahres gehören den Energieversorgern 3 Prozent der installierten Photovoltaik-Leistung in Deutschland (laut Richter nach Trendresearch).
Quelle: Richter, Arbeitspapier 2012
-
2011
Christensen, Talukdar, Alton und Horn: Am bestehenden Netz sei Solar „a similarly flawed technology“, die Chance liege bei Nichtkunden.
-
2019
M-Kopa, 2011 in Kenia gestartet, hat laut Christensen Institute mehr als eine halbe Million Haushalte mit Strom versorgt.
-
2023
Sandy Sanchez (Christensen Institute): Solarenergie habe „a solid foothold“, die besten Kunden seien Wachstumsländer.
-
2024
Ab 1. April vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken, ab 16. Mai entfällt mit dem Solarpaket die Meldung beim Netzbetreiber.
Quelle: Bundesnetzagentur
-
2025
Die Bundesnetzagentur registriert etwa 430.000 neue Balkonkraftwerke, 3,2 Prozent der zugebauten Solarleistung.
Zwei Märkte, zwei Antworten
Kaum eine Technik ist an sich disruptiv oder erhaltend: „It is rare that a technology or product is inherently sustaining or disruptive“, schreiben Christensen, Raynor und McDonald 2015.[11] Es zählt, gegen wen sie antritt: netzfern gegen gar keinen Strom, in Deutschland gegen ein verlässliches Netz.
Für den netzfernen Teil haben wir den Stempel „auf disruptivem Pfad“ übertragen. Die Quellen sprechen vom Wettbewerb mit dem Verzicht (competing against nonconsumption) und von einem „solid foothold“, einem festen Ausgangspunkt. Für Deutschland lautet unsere Einordnung „nicht einordbar“.
Was Christensen selbst zu Solar schrieb
Das Urteil stammt nicht erst vom Institut. 2011 schrieb Christensen mit Suman Talukdar, Richard Alton und Michael B. Horn in der Stanford Social Innovation Review, am bestehenden Netz sei Solarstrom „a similarly flawed technology“.[1] Solar- und Windstrom seien teurer als das Netz und wetterabhängig; selbst mit erheblichen Subventionen bleibe ihr Anteil am Strom in den USA „tiny“. Wo also gibt es Kunden, die unzuverlässigen Strom schätzen? Die Antwort der Autoren: „the rural villages of India, Mongolia, Indonesia, Tanzania, and other developing nations“.
“These are the locations where solar energy can be successfully commercialized, because solar will be competing
against nonconsumption of energy rather than a reliable, inexpensive power grid.”
„Das sind die Orte, an denen sich Solarenergie erfolgreich vermarkten lässt, weil sie dort gegen den Verzicht auf Energie antritt und nicht gegen ein verlässliches, günstiges Stromnetz.“Übersetzung: disruptiv.info
Schon 2004 sagte Christensen laut dem Transkript eines Vortrags, Solarenergie werde, wenn überhaupt, nicht in den Entwicklungslabors Nordamerikas und Europas vorangebracht, sondern von Anbietern, die gegen den Verzicht antreten.[2] Die Autoren von 2011 nutzen dieselbe Analogie wie HBR 2015: das Transistorradio, das sich an Nichtkunden richtete.
Netzfern: Solar gegen gar keinen Strom
Richard Alton, Koautor von 2011, schrieb 2019 für das Christensen Institute, es gebe „widespread nonconsumption of electricity“. Solarstrom, der nur zeitweise und in kleinen Mengen fließt, sei „far better than having no electricity at all“.[3] Das ist der New-Market-Einstieg: Die Konkurrenz ist der Verzicht, nicht das Produkt der Etablierten.
Die Beispiele zeigen, wie viel das Geschäftsmodell zählt (Q4). D.light bündelte laut dem Aufsatz von 2011 Lampen mit Solarmodulen für einen Bedarf von „often around 0.5 watts“ und hatte 1,7 Millionen Lampen im ländlichen Afrika und in Indien verteilt (Stand 2011).[1] In Indien verkaufte D.light laut Alton über lokale Unternehmer.[3] Bei M-Kopa, 2011 in Kenia gestartet, gab es laut Lincoln Wilcox (2019) eine Hausanlage (solar home system) für 35 Dollar Anzahlung und 365 Raten von 45 Cent, bezahlt per Handy.[4] Wilcox erklärt das allerdings mit Modularität, nicht mit Disruption.
Sandy Sanchez sah 2023 für Solarenergie „a solid foothold“.[5] Die besten Kunden seien Wachstumsländer, weil die Alternative dort „often tends to be no power at all“.[6] Einen verdrängten Etablierten nennt keine der Quellen, und keine belegt, dass diese Anlagen Kunden mit Netzanschluss gewinnen. Deshalb: auf dem Pfad, nicht am Ziel.
Deutschland: ein Markt nach Gesetz
Wer in Deutschland ab 2000 Solarstrom ins Netz einspeiste, hatte einen Abnehmer, den das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 29. März 2000 zu Abnahme und Vergütung verpflichtete, § 3 Abs. 1:[8]
„Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom nach § 2 an ihr Netz anzuschließen, den gesamten
angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und den eingespeisten Strom nach §§ 4 bis 8 zu
vergüten.“
Für Solarstrom galt eine Vergütung von mindestens 99 Pfennig pro Kilowattstunde, 20 Jahre lang; als Grenze nannte § 8 insgesamt 350 Megawatt installierte Leistung. In Kraft trat das Gesetz nach unserer Ableitung aus Art. 4 am 1. April 2000. Es löste das Stromeinspeisungsgesetz von 1990 ab. Abnehmer, Preis und Laufzeit standen damit im Gesetz. Wie viel das EEG zum Ausbau beitrug, belegen unsere Quellen nicht.
Für Industrieländer schrieben Christensen und Koautoren, grüne Energie habe im Großen und Ganzen nur mit Subventionen mithalten können, die die Lücke zwischen tatsächlichen Kosten und Netzparität schließen; mit wenigen Nichtkunden gebe es kaum Raum, organisch Fuß zu fassen.[1] Alton schrieb 2019, ohne Subventionen habe grüne Energie im direkten Wettbewerb gegen das Netz historisch verloren.[3] Zu Deutschland hat sich das Institut nach unserer Recherche nicht geäußert.
Keine gelesene Quelle wendet die Kriterien von 2015 auf den deutschen Markt an. Nach unserer Einordnung fehlt zweierlei. Der Neuling: HBR 2015 beschreibt „a smaller company with fewer resources“;[11] hier speisten Privatleute, Landwirte und kleine Firmen gegen Vergütung ein. Und der Foothold: Solarstrom war nicht billiger, Nichtkunden gab es kaum. Im Disruptions-Check führt das zum Ergebnis „nicht einordbar“. Regulierung als Teil der Erklärung kennt HBR 2015 von Uber; siehe auch den Fernbus.
Die Versorger und die 97 Prozent
Die Zahl, die zu den Versorgern kursiert, stammt von Mario Richter: Deutsche Versorger hätten „97% of the distributed PV generation market“ an Investoren außerhalb der Stromwirtschaft verloren. Gelesen haben wir sein Arbeitspapier (Leuphana Universität Lüneburg, September 2012), nicht die Zeitschriftenfassung von 2013.[7] Dort steht, was die Zahl misst: Den Versorgern gehörten Ende 2010 nur 3 Prozent der installierten Leistung in der Photovoltaik (PV), nach Trendresearch (2011), einer Studie, die wir nicht gelesen haben. Anlagen unter 500 Kilowatt gehörten vor allem Privatleuten (41,8 Prozent), Landwirten (22,5 Prozent) sowie kleinen und mittleren Unternehmen (20,3 Prozent).
Erzählt wird
Die Energieversorger wurden von der Photovoltaik disruptiert und haben 97 Prozent des Markts verloren.
Belegt ist
Die 97 Prozent sind laut Richter der Anteil der installierten PV-Leistung, der Ende 2010 nicht den Versorgern gehörte. Stromumsatz hatten die Versorger dadurch laut Richter bis 2012 nicht verloren: Die Betreiber speisten ein, um die Einspeisevergütung zu erhalten.[7]
Aus 20 Interviews mit Vertretern von 18 Versorgern folgert Richter, diese sähen dezentrale PV weder als Bedrohung noch als Markt für sich. Das passt zu Q3 (wenig Anreiz zu reagieren), beweist aber keine Disruption, solange keine Kunden abwandern. Richter nennt dezentrale PV trotzdem „a disruptive technology for utilities“, allerdings nach der Definition von Raisch und Tushman (2011): Disruptiv sei, was einen Markt mit einer ganz neuen Lösung verändert oder das Bestehende auf lange Sicht verdrängt.
Das misst Andersartigkeit und Wirkung, nicht den Weg in den Markt; die Footholds von 2015 prüft Richter nicht. HBR 2015 nennt es „much too broad a usage“, jede Erschütterung einer Branche disruptiv zu nennen.[11] Nach unserer Lesart liegt Richters Fassung näher bei der schöpferischen Zerstörung. Er selbst folgert mit Christensen 2011, der Weg über Nichtkunden sei „no solution for established markets like the U.S., Germany or other European countries where almost every consumer has a connection to the grid“.
Balkonkraftwerke: viel Zubau, kleiner Anteil
Für steckerfertige Solaranlagen nennt die Bundesnetzagentur (BNetzA) in den gelesenen Mitteilungen nur den Zubau im Marktstammdatenregister, keinen Bestand. Wer von Millionen Anlagen spricht, stützt sich jedenfalls nicht auf diese Angaben.
| Jahr | Anlagen | Anteil am Solarzubau | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2023 | etwa 300.000 (erste Zählung: etwa 260.000) | 1,5 Prozent (0,2 Gigawatt) | BNetzA, PM vom 28.03.2024 und 05.01.2024[9] |
| 2024 | etwa 435.000 | 2,6 Prozent (0,4 Gigawatt) | BNetzA, PM vom 08.01.2025[10] |
| 2025 | etwa 430.000 | 3,2 Prozent der Solarleistung (0,5 Gigawatt) | BNetzA, PM vom 08.01.2026[10] |
Die BNetzA vermutet, dass nicht alle Balkonanlagen registriert sind. Seit 1. April 2024 genügen fünf statt rund 20 Angaben zur Anlage. Seit dem Solarpaket (16. Mai 2024) entfällt für Geräte innerhalb der Leistungsgrenzen (Module bis 2.000 Watt, Wechselrichter bis 800 VA), deren eingespeister Strom nicht vergütet wird, die Meldung beim Netzbetreiber; registriert werden müssen sie weiter.[9] Der gesamte Solarzubau 2025 lag bei 16,4 Gigawatt.[10] Dass Hauptkunden der Versorger deshalb wechseln (P2), ist nicht belegt; ein eigenes Urteil geben wir nicht.
Was die Kriterien sagen
| Prüffrage | Netzfern | Deutschland |
|---|---|---|
| V1: Wer wird herausgefordert? | niemand benannt; Konkurrenz ist der Verzicht | Energieversorger; Anbieter sind Haushalte, Landwirte, kleine Firmen |
| F1, F2: Low-End oder Nichtkunden? | Nichtkunden | weder noch: teurer als Netzstrom, kaum Nichtkunden |
| Q1, Q2: anfangs schlechter, mit eigenem Vorteil? | ja: unzuverlässig und teuer, aber besser als kein Strom | entfällt ohne Foothold |
| Q3: wenig Anreiz zu reagieren? | nicht anwendbar | Richters Befund passt, aber ohne Umsatzverlust bis 2012 |
| Q4: anderes Geschäftsmodell? | ja: Komplettpaket, lokaler Vertrieb, Raten per Handy | nicht geprüft |
| P1, P2: Aufstieg zu den Hauptkunden? | offen | nicht messbar; Richters 97 Prozent sind Eigentum, kein Kundenwechsel |
Weitere Technik aus Energie und Verkehr mit Urteil: Elektromobilität und die Übersicht Disruptive Technologien im Check.
Quellen
- Clayton M. Christensen, Suman Talukdar, Richard Alton, Michael B. Horn: „Picking Green Tech’s Winners and Losers“, Stanford Social Innovation Review, Spring 2011, Bd. 9, Nr. 2, S. 30–35, DOI 10.48558/1N50-TE77. https://ssir.org/articles/entry/picking_green_techs_winners_and_losers
- Clayton M. Christensen, Vortrag auf der Open Source Business Conference, San Francisco, März 2004; Transkript von IT Conversations, abgedruckt von Horace Dediu, Asymco, 23.06.2014 (nicht am Audio geprüft). https://asymco.com/2014/06/23/clayton-christensen-on-capturing-the-upside/
- Rich Alton: „Going global with green energy“, Christensen Institute, 14.02.2019. https://www.christenseninstitute.org/blog/going-global-with-green-energy/
- Lincoln Wilcox: „The African advantage in the solar energy revolution“, Christensen Institute, 15.08.2019. https://www.christenseninstitute.org/blog/the-african-advantage-in-the-solar-energy-revolution/
- Sandy Sanchez: „Taking on the knowledge barrier: Solar lessons for consumers and producers“, Christensen Institute, 17.01.2023 (Rubrik „Market-Creating Innovations“). https://www.christenseninstitute.org/blog/taking-on-the-knowledge-barrier-solar-lessons-for-consumers-and-producers/
- Sandy Sanchez: „Thursday Theory Tips: Who are your best customers?“, Christensen Institute, 27.07.2023. https://www.christenseninstitute.org/blog/thursday-theory-tips-who-are-your-best-customers/
- Mario Richter: „German utilities and distributed PV: How to overcome barriers to business model innovation“, Arbeitspapier, Centre for Sustainability Management, Leuphana Universität Lüneburg, September 2012, ISBN 978-3-942638-25-8. Original: https://pure.leuphana.de/ws/files/3573215/Richter_German_Utilities_and_distributed_PV.pdf, gelesen als Archivkopie: https://web.archive.org/web/20231203053127/http://pure.leuphana.de/ws/files/3573215/Richter_German_Utilities_and_distributed_PV.pdf. Zeitschriftenfassung (nicht gelesen): Renewable Energy 55 (2013), S. 456–466, https://doi.org/10.1016/j.renene.2012.12.052
- Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) vom 29. März 2000, BGBl. I 2000 Nr. 13, S. 305, ausgegeben am 31.03.2000. Bundesgesetzblatt (PDF)
- Bundesnetzagentur: Pressemitteilungen vom 05.01.2024 (Zubau Erneuerbarer Energien 2023) und vom 28.03.2024 (Registrierung im Marktstammdatenregister); Seite zu Balkonkraftwerken (Solarpaket).
- Bundesnetzagentur: Pressemitteilungen vom 08.01.2025 (Ausbau Erneuerbarer Energien 2024) und vom 08.01.2026 (Ausbau Erneuerbarer Energien 2025).
- Clayton M. Christensen, Michael E. Raynor, Rory McDonald: „What Is Disruptive Innovation?“, Harvard Business Review, Dezember 2015. https://hbr.org/2015/12/what-is-disruptive-innovation